Für Ärzte und Ärztinnen
Informationen für Haus- & Fachärzte*innen und Kliniken
Das SAPV-Team Freising ergänzt Ihre ärztliche Expertise, wenn die häusliche Versorgung eines Patienten besonders aufwändig und zeitintensiv wird.
Auch Sie behandeln Patient*innen mit einer unheilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung. Es sind Erkrankungen, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, z. B. mit ausgeprägter Symptomatik. In solchen Fällen unterstützt unser SAPV-Team Sie und Ihre Patient*innen gerne. Medizinisch durch Linderung und Überwachung der Symptome, beratend und nicht zuletzt psychosozial auch für die Zugehörigen.
So bleibt Ihnen mehr Raum für das Wesentliche in Ihrer Arbeit.
Leistungen für Ärzte und Ärztinnen
in der 'Ambulanten spezialisierten Palliativversorgung'
Spezialisierte Versorgung von Patient*innen mit weit fortgeschrittener Tumorerkrankung oder internistischen oder neurologischen Erkrankungen im Endstadium, so dass eine Krankenhaus-Einweisungen häufig vermieden werden kann.
In Absprache mit Ihnen: Behandlung von belastenden und schwer einstellbaren Symptomen, die eine engmaschige Therapieanpassung erfordern (Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Erbrechen, zerebrale Krampfanfälle.
Ambulante Punktionen (Aszites) bei den Patient*innen vor Ort.
Wir organisieren und koordinieren das gesamte palliative Versorgungsnetzwerk und bieten somit Sicherheit für Patient*innen.
Wir entlasten Sie zeitlich durch unsere
24-Stunden-Rufbereitschaft für Patient*innen.
Als SAPV können wir alle für die Palliativmedizin relevanten Medikamente, Schmerzmittel, Verbandsmaterial, Hilfsmittel oder Physiotherapie verordnen und durch den Einsatz von Medikamentenpumpen eine parenterale medikamentöse Therapie anbieten.
VERORDNUNG zur 'Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung'
Damit wir aktiv werden können, muss die SAPV-Leistung als Beratung / Koordination oder Teilversorgung auf dem Muster 63 von Ihnen als behandelnde ärztliche Hand verordnet werden.
Das Ausstellen der Verordnung kann mit Ziffer 01425 (Folgeverordnung Ziffer 01426) abgerechnet werden.
Gerne sind wir beim Erstellen behilflich, oder Sie verwenden einfach unsere Ausfüllhilfe (auch im Download-Bereich).